Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ermächtigen
er|mạ̈ch|ti|gen [für älter: mächtigen, mittelhochdeutsch mehtigen, zu ↑ "mächtig"]:jemandem ein besonderes Recht, eine Vollmacht für etwas erteilen:
einen Anwalt zur Vertretung der Rechte ermächtigen;
wir ermächtigen ihn, die Verhandlungen zu führen;
dazu bin ich nicht ermächtigt.
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