Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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erlauben
er|lau|ben [mittelhochdeutsch erlouben, erlöuben, althochdeutsch irlouben, verwandt mit ↑ "lieb"; vgl. ↑ "Urlaub"]:1. die Zustimmung zu etwas geben; gestatten; jemandem die Möglichkeit, die Freiheit, das Recht geben, etwas, was er gern tun möchte, zu tun:
ich erlaubte ihm zu reisen;
meine Eltern erlauben [mir] das nicht;
dem Kranken das Aufstehen erlauben;
Fotografieren ist hier nicht erlaubt;
erlauben Sie, dass ich rauche?;
[na] erlauben Sie mal! (umgangssprachlich; wie kommen Sie dazu, so etwas zu sagen, sich so zu benehmen?);
Ich nehme, wenn Sie erlauben, meine Andenken wieder zu mir (Th. Mann, Krull 186);
R was nicht verboten ist, das ist erlaubt; erlaubt ist, was gefällt; erlaubt ist, was sich ziemt.
2. bei jemandem die Voraussetzung für etwas bieten; jemanden in eine bestimmte Lage versetzen; ermöglichen, zulassen:
meine Zeit erlaubt mir nicht, euch zu besuchen;
seine Mittel erlauben ihm kein eigenes Auto;
seine Gesundheit erlaubt diese Anstrengung nicht;
wenn es das Wetter erlaubt;
ich tu Ihnen zuliebe mehr, als mein Stolz erlauben dürfte (Maass, Gouffé 328).
3.
a) sich die Freiheit zu etwas nehmen:
sich einen Scherz [mit jemandem] erlauben;
Sie meinen wohl, Sie können sich alles erlauben;
ich erlaube mir, Sie morgen aufzusuchen;
ich kann mir hierüber kein Urteil erlauben;
was erlaubst du dir denn! (empört-ärgerlicher Ausruf der Ablehnung);
die Münchner Abwehr …, in der man sich Fehlpässe reihenweise erlaubte (der zahlreiche Fehlpässe unterliefen; Welt 25. 5. 65, 8);
b) sich etwas leisten:
endlich kann ich mir eine größere Wohnung erlauben;
er erlaubte sich eine Zigarette.
er|lau|ben
ich erlaubte ihm zu reisen;
meine Eltern erlauben [mir] das nicht;
dem Kranken das Aufstehen erlauben;
Fotografieren ist hier nicht erlaubt;
erlauben Sie, dass ich rauche?;
[na] erlauben Sie mal! (umgangssprachlich; wie kommen Sie dazu, so etwas zu sagen, sich so zu benehmen?);
Ich nehme, wenn Sie erlauben, meine Andenken wieder zu mir (Th. Mann, Krull 186);
R was nicht verboten ist, das ist erlaubt; erlaubt ist, was gefällt; erlaubt ist, was sich ziemt.
2. bei jemandem die Voraussetzung für etwas bieten; jemanden in eine bestimmte Lage versetzen; ermöglichen, zulassen:
meine Zeit erlaubt mir nicht, euch zu besuchen;
seine Mittel erlauben ihm kein eigenes Auto;
seine Gesundheit erlaubt diese Anstrengung nicht;
wenn es das Wetter erlaubt;
ich tu Ihnen zuliebe mehr, als mein Stolz erlauben dürfte (Maass, Gouffé 328).
3.
a) sich die Freiheit zu etwas nehmen:
sich einen Scherz [mit jemandem] erlauben;
Sie meinen wohl, Sie können sich alles erlauben;
ich erlaube mir, Sie morgen aufzusuchen;
ich kann mir hierüber kein Urteil erlauben;
was erlaubst du dir denn! (empört-ärgerlicher Ausruf der Ablehnung);
die Münchner Abwehr …, in der man sich Fehlpässe reihenweise erlaubte (der zahlreiche Fehlpässe unterliefen; Welt 25. 5. 65, 8);
b) sich etwas leisten:
endlich kann ich mir eine größere Wohnung erlauben;
er erlaubte sich eine Zigarette.