Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
erlassen
er|lạs|sen :1. amtlich bekannt machen, verkünden:
ein Gesetz, eine Verfassung, eine Amnestie, einen Befehl, eine Verordnung, eine Verfügung, ein Verbot erlassen;
… erließen sie alsbald Einladungen zu einem Riesentee (A. Kolb, Daphne 156).
2. [mittelhochdeutsch erlāʒen, althochdeutsch irlāʒan, zu ↑ "lassen"] jemanden von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen:
jemandem den Rest der Strafe erlassen;
erlassen Sie es mir, näher darauf einzugehen!;
… dachte er und erließ es sich (verzichtete darauf), die … Merkmale … bei jedem Manne einzeln zu verzeichnen (Seidel, Sterne 42);
K ich habe sie Ihrer Verbindlichkeit erlassen (Lessing, Minna V, 5).
3. entlassen:
dass sie mein müde werden und mich erlassen sollen (Goethe, Götz V).
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