Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Erinnerung
Er|ịn|ne|rung, die; -, -en:1.
a) Fähigkeit, sich an etwas zu ↑ "erinnern" (1):
meine Erinnerung setzt hier aus, lässt mich im Stich;
b) Besitz aller bisher aufgenommenen Eindrücke; Gedächtnis:
wenn mich die/meine Erinnerung nicht täuscht, war er damals schwer krank;
dieses Ereignis ist meiner Erinnerung ganz entfallen;
etwas aus seiner Erinnerung streichen, tilgen;
etwas [gut] in Erinnerung haben, in [guter] Erinnerung behalten;
jemandem, sich etwas in die Erinnerung zurückrufen;
er wollte sich mit diesem Gruß in Erinnerung bringen (bewirken, dass man sich wieder an ihn erinnert und für ihn in einer bestimmten Weise einsetzt).
2. Eindruck, an den man sich erinnert; wieder lebendig werdendes Erlebnis:
Erinnerungen [an jemanden, etwas] werden wach;
alte Erinnerungen auffrischen;
er hat keine, nur eine schwache Erinnerung an seine Kindheit;
der Anblick weckt traurige Erinnerungen [in mir];
sie tauschten ihre Erinnerungen aus;
er hing seinen Erinnerungen nach;
sie war ganz in Erinnerung versunken;
nach meiner Erinnerung/meiner Erinnerung nach war das ganz anders;
sie zehrte noch von ihren Erinnerungen;
man muss auch die Erinnerungen der Städte und Stätten hüten (Böll, Erzählungen 406).
3. a) Andenken, Gedenken:
er wollte jede Erinnerung an den Krieg auslöschen;
behalte mich in freundlicher Erinnerung;
er steht bei uns in guter Erinnerung;
in dankbarer Erinnerung gedenken wir des Mannes, der …;
zur Erinnerung an … (Widmung);
b) Erinnerungsstück:
hier bewahrte sie ihre Erinnerungen auf;
nimm das als Erinnerung an meinen Vater.
4. Niederschrift von Erlebtem; Autobiografie:
seine Erinnerungen schreiben;
Bismarcks »Gedanken und Erinnerungen«.
5. Mahnung:
öffentliche Erinnerung an Zahlungstermine.
6. (Rechtssprache) Rechtsbehelf gegen nicht richterliche Entscheidungen, gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.
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