Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ergehen
er|ge|hen [mittelhochdeutsch ergān, ergēn = geschehen, sich vollenden, althochdeutsch irgān = ausgehen, ereignen]:1. (gehoben) [offiziell] erlassen, an jemanden gerichtet werden:
ein neues Gesetz ist ergangen;
an den Gelehrten erging ein Ruf in die USA;
es ist eine Anordnung ergangen, dass …
2. jemandem in bestimmter Weise geschehen, widerfahren:
es ist ihm dort schlecht ergangen;
mir ergeht es wie dir;
sich nach jemandes Ergehen (Los, Befinden) erkundigen;
etwas über sich ergehen lassen ([geduldig] hinnehmen, mit sich geschehen lassen: ich habe eine Untersuchung, Vorwürfe über mich ergehen lassen müssen; er lässt alles ruhig, teilnahmslos über sich ergehen).
3. sich langatmig (in Worten oder Gedanken) mit etwas beschäftigen; sich über etwas verbreiten, umständlich äußern:
sich in Vermutungen, Dankesworten, Lobreden, Schmähungen gegen seinen Nachbarn ergehen;
(oft abwertend:) man erging sich in langen Reden;
Wir hatten uns … über den Widerspruch ergangen (Th. Mann, Krull 407).
4. (gehoben) an einem Ort spazieren gehen, lustwandeln:
die Damen ergingen sich im Park.
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