Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Erfüllungsgehilfe
Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe, der (besonders Rechtssprache):jemand, der für einen andern eine Leistung erbringt, zu der dieser verpflichtet ist:
der Malergeselle führt als Erfüllungsgehilfe den Auftrag aus;
Ü (abwertend:) Nach … dem Fall Lorenz, bei dem sie (= die TV-Chefs) sich zu »Erfüllungsgehilfen« degradiert sahen (Spiegel 11, 1975, 5);
in Pankow finden sich immer noch willige Erfüllungsgehilfen, die beim ersten Wort aus Moskau schon in Aktion treten (Neue Solidarität 14. 8. 86, 1).
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