Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Erbverbrüderung
Ẹrb|ver|brü|de|rung, die (Rechtssprache):durch Erbvertrag zugesichertes wechselseitiges Erbrecht zweier oder mehrerer regierender Häuser für den Fall ihres Aussterbens.
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