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Erblast
Ẹrb|last, die:aus einer vorangegangenen Zeit stammender belastender Tatbestand; von einem Vorgänger unbewältigt weitergegebenes Problem, das sich als starke Belastung erweist:
Finanzminister Lafontaine muss beweisen, dass er die oft beklagte Erblast wirklich bewältigen will und kann (Zeit 3. 12. 98, 21);
Sicherheitsanalytiker haben zudem darauf hingewiesen, dass alle derzeit gängigen Atomkraftwerke gleichsam mit einer Erblast behaftet sind (Spiegel 19, 1986, 136).
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