Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
erben
ẹr|ben [mittelhochdeutsch, althochdeutsch erben, zu 1"Erbe"]:1. a) jemandes Eigentum nach dessen Tod erhalten; durch Erbschaft erlangen:
ein großes Vermögen, kostbaren Schmuck erben;
vom Großvater ein Haus erben;
du hast wohl geerbt? (scherzh. Frage, wenn jmd., dessen Geldmittel beschränkt sind, viel ausgibt);
b) (umgangssprachlich) aus dem Besitz von jemandem übernehmen, geschenkt bekommen:
die Hose hat er von seinem Bruder geerbt;
hier ist nichts, gibt es nichts zu erben (hier kann man nichts umsonst bekommen);
bei ihm ist nichts zu erben;
Ü er hat sein Schicksal geerbt und hat nicht leicht daran getragen (Th. Mann, Hoheit 184).
2. von seinen Eltern, Vorfahren als Veranlagung, Begabung mitbekommen:
die roten Haare hat sie von der Mutter geerbt;
Von ihm habe Rico wohl seine Begabung geerbt (Thieß, Legende 16).
3. a) als Erbe (auf jemanden) übergehen; (jemandem) vererbt werden:
dem Willen meiner Eltern gemäß, welche wünschten, dass künftig diese gute Pfründe auf mich erben möchte (Goethe, Wanderjahre I, 2);
ihre Knechtschaft erbt auf ihre Kinder (Schiller, Tell II, 2);
b) beerben:
Guido, der ihn einst zu erben gedenkt (Wieland, Klelia I, 366).
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