Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Erbe
1Ẹr|be, das; -s [mittelhochdeutsch erbe, althochdeutsch erbi, ursprünglich = verwaister Besitz; vgl. ↑ "Arbeit", ↑ "arm"]:1. Vermögen, das jemand bei seinem Tod hinterlässt und das in den Besitz einer gesetzlich dazu berechtigten Person oder Institution übergeht:
das väterliche, mütterliche Erbe antreten, ausschlagen;
auf sein Erbe [nicht] verzichten;
Während Hetero-Haushalte sparen müssten, um den Kindern erst die Ausbildung zu finanzieren und dem Nachwuchs anschließend ein Erbe zu hinterlassen, könnten Homo-Paare all ihr Geld im Hier und Jetzt verjubeln (Zeit 10. 4. 2001, 23).
2. etwas auf die Gegenwart Überkommenes; nicht materielles [geistiges, kulturelles] Vermächtnis:
Dieses konstantinische Erbe der Einheit von Imperium und Kirche (Fraenkel, Staat 150);
Von Nord nach Süd hat seitdem jedoch ein regelrechter Plünderungsfeldzug in den archäologischen Stätten eingesetzt, der das kulturelle Erbe des Zweistromlandes zu vernichten droht (taz 23. 8. 2005, 11);
die fressende Korruption, unseliges Erbe aus der Spätantike (Thieß, Reich 628).
2Ẹr|be, der; -n, -n [mittelhochdeutsch erbe, althochdeutsch erb(e)o, zu ↑ 1"Erbe"]:
jemand, dem eine Erbschaft zugefallen ist oder zufallen wird:
der rechtmäßige, einzige, mutmaßliche Erbe;
die lachenden Erben (umgangssprachlich; die sich über eine [zu erwartende] Erbschaft freuenden Nachkommen);
jemanden zum/als Erben einsetzen;
Ü die Folgen der Umweltverschmutzung den Erben (Nachkommen, Nachfahren) hinter-, überlassen;
Frankreich liegt vorn, nicht nur beim Fußball, sondern auch beim Film, mit einem neuen Autorenfilmer, einem legitimen Erben der alten Nouvelle Vague (Zeit 7. 11. 2001, 45).
1Ẹr|be, das; -s [mittelhochdeutsch erbe, althochdeutsch erbi, ursprünglich = verwaister Besitz; vgl. ↑ "Arbeit", ↑ "arm"]:1. Vermögen, das jemand bei seinem Tod hinterlässt und das in den Besitz einer gesetzlich dazu berechtigten Person oder Institution übergeht:
das väterliche, mütterliche Erbe antreten, ausschlagen;
auf sein Erbe [nicht] verzichten;
Während Hetero-Haushalte sparen müssten, um den Kindern erst die Ausbildung zu finanzieren und dem Nachwuchs anschließend ein Erbe zu hinterlassen, könnten Homo-Paare all ihr Geld im Hier und Jetzt verjubeln (Zeit 10. 4. 2001, 23).
2. etwas auf die Gegenwart Überkommenes; nicht materielles [geistiges, kulturelles] Vermächtnis:
Dieses konstantinische Erbe der Einheit von Imperium und Kirche (Fraenkel, Staat 150);
Von Nord nach Süd hat seitdem jedoch ein regelrechter Plünderungsfeldzug in den archäologischen Stätten eingesetzt, der das kulturelle Erbe des Zweistromlandes zu vernichten droht (taz 23. 8. 2005, 11);
die fressende Korruption, unseliges Erbe aus der Spätantike (Thieß, Reich 628).
2Ẹr|be, der; -n, -n [mittelhochdeutsch erbe, althochdeutsch erb(e)o, zu ↑ 1"Erbe"]:
jemand, dem eine Erbschaft zugefallen ist oder zufallen wird:
der rechtmäßige, einzige, mutmaßliche Erbe;
die lachenden Erben (umgangssprachlich; die sich über eine [zu erwartende] Erbschaft freuenden Nachkommen);
jemanden zum/als Erben einsetzen;
Ü die Folgen der Umweltverschmutzung den Erben (Nachkommen, Nachfahren) hinter-, überlassen;
Frankreich liegt vorn, nicht nur beim Fußball, sondern auch beim Film, mit einem neuen Autorenfilmer, einem legitimen Erben der alten Nouvelle Vague (Zeit 7. 11. 2001, 45).