Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Enumerationsprinzip
Enu|me|ra|ti|ons|prin|zip, das (Rechtssprache):gesetzgebungstechnisches Verfahren, eine Reihe von Einzeltatbeständen aufzuzählen, anstatt sie mit einer globaleren Bezeichnung (Generalklausel) zu umfassen:
… ob ein verwaltungsrechtlicher Schutz nur in den vom Gesetz besonders aufgeführten Fällen (Enumerationsprinzip) oder generell bestehen solle (Fraenkel, Staat 288).
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