Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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entschädigen
ent|schä|di|gen [mittelhochdeutsch entschadegen]:a) jemandem für einen Schaden [für den man selbst verantwortlich ist] einen angemessenen Ausgleich zukommen lassen, einen Ersatz geben:
jemanden für einen Verlust ausreichend, mit Geld entschädigen;
Ü die Aussicht vom Gipfel entschädigte uns (war ein Ausgleich) für den mühsamen Aufstieg;
Also wurden die Familien der Eigentümer von der Bundesrepublik Deutschland finanziell entschädigt (art 2, 2000, 116);
… wurde er für die Misserfolge in Tirol bald reichlich entschädigt durch eine unerwartete Wendung im Kampf um das Reich (Feuchtwanger, Herzogin 93);
Der Leser wird für die augenblickliche Entbehrung baldigst entschädigt werden (Th. Mann, Krull 104);
b) einen Schaden [angemessen] ausgleichen:
Totalinvalidität wird mit einer Rente entschädigt.
ent|schä|di|gen
jemanden für einen Verlust ausreichend, mit Geld entschädigen;
Ü die Aussicht vom Gipfel entschädigte uns (war ein Ausgleich) für den mühsamen Aufstieg;
Also wurden die Familien der Eigentümer von der Bundesrepublik Deutschland finanziell entschädigt (art 2, 2000, 116);
… wurde er für die Misserfolge in Tirol bald reichlich entschädigt durch eine unerwartete Wendung im Kampf um das Reich (Feuchtwanger, Herzogin 93);
Der Leser wird für die augenblickliche Entbehrung baldigst entschädigt werden (Th. Mann, Krull 104);
b) einen Schaden [angemessen] ausgleichen:
Totalinvalidität wird mit einer Rente entschädigt.