Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
entmündigen
ent|mụ̈n|di|gen [zu ↑ "mündig"]:jemandem durch Gerichtsbeschluss das Recht entziehen, bestimmte juristische Handlungen vorzunehmen:
jemanden entmündigen lassen;
Ü der Staat darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht entmündigen (ihnen nicht die Mitsprache bei politischen u. a. Entscheidungen verwehren);
Historisch hat die Arbeiterbewegung die Bedeutung einer Emanzipationsbewegung der politisch entmündigten Schicht der Industriearbeiter (Fraenkel, Staat 24).
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