Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
entlassen
ent|lạs|sen [mittelhochdeutsch entlāʒen, althochdeutsch intlāʒan = loslassen, lösen]:1. jemandem erlauben, etwas zu verlassen:
einen Gefangenen [vorzeitig aus der Haft] entlassen;
jemanden aus dem Krankenhaus entlassen;
er entließ ihn (gehoben; er ließ ihn gehen) mit der Bitte, bald wiederzukommen;
(schweizerisch:) Schüler nach der Abschlussprüfung der Schule (Genitiv; = aus der Schule) entlassen;
Ü jemanden aus einer Verpflichtung entlassen (jemanden von einer Verpflichtung entbinden);
Einige Gefangene … wurden als Kriegsverbrecher in Untersuchungshaft entlassen (Meckel, Suchbild 71);
Frankreich und England hatten schon in den Sechzigerjahren ihre Kolonien in die Unabhängigkeit und ins Chaos entlassen (Lassahn, Schiff 220).
2. jemanden nicht weiter beschäftigen; jemandem kündigen:
jemanden [wegen einer schwerwiegenden Verfehlung] fristlos entlassen;
das Unternehmen musste 5 000 Mitarbeiter entlassen;
Neben der Bauwirtschaft entlässt vor allem das verarbeitende Gewerbe seine Mitarbeiter (Woche 14. 2. 97, 11).
3. ↑ "erlassen" (2):
Doch entlasst mich immer meiner Ahnenprobe (Lessing, Nathan III, 9).
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