Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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enteignen
ent|eig|nen:a) jemandem Eigentum durch legalen staatlichen Eingriff für öffentliche, dem Allgemeinwohl dienende Zwecke entziehen:
einen Hausbesitzer enteignen;
b) von Privateigentum in staatliches Eigentum überführen:
den Großgrundbesitz, ein Unternehmen, jemandes Vermögen enteignen;
Ein Teil seiner Äcker sollte enteignet werden (Lentz, Muckefuck 313).
ent|eig|nen
einen Hausbesitzer enteignen;
b) von Privateigentum in staatliches Eigentum überführen:
den Großgrundbesitz, ein Unternehmen, jemandes Vermögen enteignen;
Ein Teil seiner Äcker sollte enteignet werden (Lentz, Muckefuck 313).