Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
entäußern
ent|äu|ßern, sich (gehoben):a) etwas ablegen, auf etwas verzichten, einer Sache entsagen:
sich seiner Freiheit entäußern;
b) sich von etwas trennen, etwas weggeben:
sich seines gesamten Vermögens entäußern;
Stumm lag er im Damast und entäußerte sich dieser ekelhaften Säfte (gab sie von sich; Süskind, Parfum 135); K sich von jemandem trennen, lossagen:
wenn Ihr dieses Sohnes Euch entäußertet (Schiller, Räuber I, 1).
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