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Embargo
Em|bạr|go, das; -s, -s [spanisch embargo, zu: embargar = in Beschlag nehmen, behindern] (Völkerrecht):1. staatliches Verbot, mit einem bestimmten Staat Handel zu treiben:
Eine ganz spezifische Bedeutung hat das Embargo, das Ausfuhrverbot für bestimmte z. B. strategisch wichtige Güter und Rohstoffe nach einem bestimmten Land (Fraenkel, Staat 133).
2. das Zurückhalten fremden Eigentums (besonders Handelsschiffe) durch einen Staat.
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