Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einziehen
ein|zie|hen :1.
a) durch Hineinziehen an einer bestimmten Stelle einfügen:
einen Faden [in die Nadel], ein Gummiband [in den Bund] einziehen;
ein Kabel einziehen (verlegen);
sich einen Spreißel einziehen (landschaftlich; einreißen);
b) einbauen, einfügen:
eine Zwischenwand, einen Balken einziehen.
2.
a) ziehend einholen:
die Fahne, die Segel, das Fahrgestell einziehen;
Langsam fährt der Fischer in die Runde und schleppt das Netz hinter sich her. Als er es dann einzieht, staunt Karl, was da alles herausgepflückt wird (Kempowski, Zeit 169);
b) nach innen, nach unten, an seinen Ausgangspunkt zurückziehen:
den Kopf, den Bauch einziehen;
der Hund hatte den Schwanz eingezogen (eingeklemmt);
»Ich muss zu meiner Familie heim, entschuldigte Anderl sich mit eingezogenem Genick (Kühn, Zeit 357).
3. in sich hineinsaugen; einatmen:
die Luft einziehen.
4. eindringen; von etwas völlig aufgesogen, aufgenommen werden:
die Creme zieht rasch [in die Haut] ein;
die Feuchtigkeit ist in den Boden eingezogen.
5. sich [in einer Gruppe, einer Formation o. Ä.] gehend, marschierend oder fahrend in einen Ort, in einen umschlossenen Bereich [hinein]begeben:
die Sportler zogen [ins Stadion] ein;
Ü die Partei ist mit 10 Abgeordneten in den Landtag eingezogen (gekommen);
die Mannschaft ist in die Endrunde eingezogen (Sport; hat die Endrunde erreicht);
endlich zog wieder Gemütlichkeit in unser/in unserem Haus ein;
Eine trostlose Stimmung zog mit der grauen Dämmerung in die schmucklose Wohnküche ein (Sommer, Und keiner 308).
6. ↑ "einberufen" (2):
zur Marine eingezogen werden;
ein paar Urlaubswochen nur, 1941 hatten sie geheiratet, da war er längst eingezogen (Danella, Hotel 25).
7. mit seinem Besitz, seiner beweglichen Habe in eine Wohnung o. Ä. ziehen:
eine neue Mieterin ist [in die Wohnung] eingezogen;
Drei Wochen später zogen sie und Torsten in sein Haus ein (Danella, Hotel 269).
8.
a) einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat, anfordern und beitreiben:
Gelder, Steuern einziehen;
b) (von staatlicher Seite) jemandes Besitz beschlagnahmen, konfiszieren:
jemandes Vermögen einziehen;
Die Waren und der erzielte Erlös wurden auf der Grundlage zoll- und devisenrechtlicher Bestimmungen eingezogen (Freie Presse 24. 11. 89, 6);
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Verwendung als Kraftfahrzeugführer ist der Führerschein einzuziehen (Straßenverkehrsrecht 117).
9.
a) für ungültig erklären und aus dem Verkehr ziehen:
Münzen, Banknoten einziehen;
b) (eine Stelle) streichen, nicht mehr besetzen:
Ämter, Stellen einziehen.
10. (Amtssprache) einholen, einfordern; sich geben lassen:
Erkundigungen [über jemanden, etwas] einziehen.
11. (Druckwesen) (von Zeilen, Einzelwörtern) weiter rechts beginnen lassen als den übrigen Satz:
eine halbe Zeile einziehen.
12. ↑ "einschränken" (1 a):
Abbrechen, einziehen, sparen will ich gern (Lessing, Nathan II, 2).
13. ↑ "fesseln" (2):
sie habe ihn mehrere Monate lang eingezogen und heiß genug auf ihrem Rost gehalten (Mörike, Mozart 256).
14. einrenken:
Pferde und Ochsen waren scheu geworden, … hatten … sich über Felsen gestürzt, und schwer verwundet … schrie mancher, dem man zerrissene Glieder einzog und zusammenband (Gotthelf, Spinne 46).
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