Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einweisen
ein|wei|sen :1. (in amtlicher Funktion) veranlassen, dass jemand an einem bestimmten Ort aufgenommen, untergebracht wird:
jemanden ins Krankenhaus, in ein Erziehungsheim einweisen;
die obdachlose Familie wurde in die leer stehende Wohnung eingewiesen.
2. a) jemanden in eine neue Tätigkeit einführen, indem man ihm Instruktionen über seine zu verrichtende Arbeit gibt:
die Sekretärin wurde von ihrer Chefin [in ihre Aufgaben] eingewiesen;
Eigentlich sollte Lucia im Ristorante helfen, aber Gina brachte sie zu Pauline … und wies sie in die Arbeit im Haus ein (Danella, Hotel 400);
b) jemandem feierlich sein Amt übergeben:
der Geistliche wurde im Rahmen eines Gottesdienstes in sein Amt eingewiesen.
3. (Verkehrswesen) (einen Autofahrer) durch Handzeichen an eine bestimmte Stelle dirigieren:
den Fahrer, den ankommenden Wagen [in eine Parklücke] einweisen;
Auf der Straße stand ein Uniformierter. Er wies die Funkwagen ein (Bastian, Brut 177).
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