Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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eintragen
ein|tra|gen:1. a) in eine Liste o. Ä. schreiben:
jemanden, sich, seinen Namen in die/(seltener:) der Teilnehmerliste eintragen;
der Posten wurde auf dem falschen Konto eingetragen;
In umfangreiche Kladden trägt er sämtliche Fußballergebnisse ein (Chotjewitz, Friede 124);
b) (als Markierungen o. Ä.) einzeichnen:
Linien, Punkte, Orte auf dem Messtischblatt eintragen;
c) (Amtssprache) in Bezug auf etwas eine rechtsgültige o. ä. Eintragung vornehmen:
das Haus ins Grundbuch, auf den Namen der Frau eintragen;
eine Firma ins Handelsregister eintragen;
ein eingetragenes Warenzeichen (beim Patentamt registriertes Warenzeichen, dessen Verwendung nur dem Inhaber gestattet ist).
2. a) sammelnd an einer bestimmten Stelle zusammentragen; irgendwohin tragen:
die Bienen tragen Nektar ein;
vom Weibchen, das seinerseits Federn eintrug (Lorenz, Verhalten I, 234);
b) (besonders von Stoffen, die im ökologischen Bereich eine Rolle spielen) zuführen, hineinbringen; hineingelangen, eindringen lassen:
Vielmehr gilt es, durch verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Stoffen möglichst wenig in die Luft, Gewässer und Böden einzutragen (DÄ 47, 1985, 26);
Zwei Drittel des über die Fließgewässer … in die Nordsee eingetragenen Stickstoffs stammen aus dem Rhein (Welt 6. 4. 89, 23).
3. a) Ertrag abwerfen, Gewinn bringen; einträglich sein:
sein Geschäft trägt einiges, wenig ein;
»Grease« hat bisher rund 70 Millionen Dollar eingetragen (Saarbr. Zeitung 15./16. 12. 79, 5);
b) (als Folge seines Handelns, Verhaltens o. Ä.) jemandem zuteilwerden lassen; einbringen:
sein Verhalten trug ihm Sympathie, viel Kritik ein;
Nach Frenzels Abreise entschloss sich Sellmann zu einem Schritt, der ihm anfangs Zweifel, später Bewunderung und zuletzt ein Vermögen eintrug (Bieler, Mädchenkrieg 329);
Mit versagender Stimme erklärt der 54-Jährige, wie Misswirtschaft dem Mutterkonzern 800 Millionen Mark Schaden eingetragen habe (Woche 14. 2. 97, 30).
4. (in der Fachsprache der Weber) [ein]weben:
wo der Einschlag trocken eingetragen und nicht sehr dicht geschlagen wird (Goethe, Wanderjahre III, 5).
ein|tra|gen
jemanden, sich, seinen Namen in die/(seltener:) der Teilnehmerliste eintragen;
der Posten wurde auf dem falschen Konto eingetragen;
In umfangreiche Kladden trägt er sämtliche Fußballergebnisse ein (Chotjewitz, Friede 124);
b) (als Markierungen o. Ä.) einzeichnen:
Linien, Punkte, Orte auf dem Messtischblatt eintragen;
c) (Amtssprache) in Bezug auf etwas eine rechtsgültige o. ä. Eintragung vornehmen:
das Haus ins Grundbuch, auf den Namen der Frau eintragen;
eine Firma ins Handelsregister eintragen;
ein eingetragenes Warenzeichen (beim Patentamt registriertes Warenzeichen, dessen Verwendung nur dem Inhaber gestattet ist).
2. a) sammelnd an einer bestimmten Stelle zusammentragen; irgendwohin tragen:
die Bienen tragen Nektar ein;
vom Weibchen, das seinerseits Federn eintrug (Lorenz, Verhalten I, 234);
b) (besonders von Stoffen, die im ökologischen Bereich eine Rolle spielen) zuführen, hineinbringen; hineingelangen, eindringen lassen:
Vielmehr gilt es, durch verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Stoffen möglichst wenig in die Luft, Gewässer und Böden einzutragen (DÄ 47, 1985, 26);
Zwei Drittel des über die Fließgewässer … in die Nordsee eingetragenen Stickstoffs stammen aus dem Rhein (Welt 6. 4. 89, 23).
3. a) Ertrag abwerfen, Gewinn bringen; einträglich sein:
sein Geschäft trägt einiges, wenig ein;
»Grease« hat bisher rund 70 Millionen Dollar eingetragen (Saarbr. Zeitung 15./16. 12. 79, 5);
b) (als Folge seines Handelns, Verhaltens o. Ä.) jemandem zuteilwerden lassen; einbringen:
sein Verhalten trug ihm Sympathie, viel Kritik ein;
Nach Frenzels Abreise entschloss sich Sellmann zu einem Schritt, der ihm anfangs Zweifel, später Bewunderung und zuletzt ein Vermögen eintrug (Bieler, Mädchenkrieg 329);
Mit versagender Stimme erklärt der 54-Jährige, wie Misswirtschaft dem Mutterkonzern 800 Millionen Mark Schaden eingetragen habe (Woche 14. 2. 97, 30).
4. (in der Fachsprache der Weber) [ein]weben:
wo der Einschlag trocken eingetragen und nicht sehr dicht geschlagen wird (Goethe, Wanderjahre III, 5).