Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einstweilig
einst|wei|lig (Amtssprache):vorläufig, vorübergehend:
jemanden in den einstweiligen Ruhestand versetzen;
eine einstweilige Verfügung (Rechtssprache; in einem abgekürzten Verfahren ergehende vorläufige, allerdings sofort vollstreckbare gerichtliche Anordnung);
als die Zahlen nicht in der korrekten Reihenfolge standen, wurde er einstweilig entlassen (Bieler, Bär 344).
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