Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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einstufen
ein|stu|fen:1. (nach bestimmten Merkmalen) in eine Bewertungsklasse, -stufe einordnen:
jemanden als Erwerbsunfähigen, in eine bestimmte Steuerklasse einstufen;
sie ist in einer höheren Gehaltsklasse eingestuft;
jemanden, etwas niedriger, höher, als wichtiger einstufen;
Luftwaffenhelfer, als Jugendliche eingestuft, bekamen keine Zigarettenzuteilung (Lentz, Muckefuck 249);
stufen Sie nun als Interviewer bei Punkt 24 ein, ob dies innerhalb der letzten 8 Wochen war oder länger her ist (Noelle, Umfragen 183).
2. (nach bestimmten Merkmalen) beurteilen und einer bestimmten Kategorie zurechnen:
jemanden als gewalttätig, als ungefährlich, als Verdächtigen einstufen;
etwas als sicher, als unbedenklich, als wichtiger einstufen;
Die LTTE wird unter anderem von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft (Standard 18. 5. 2009, 3).
ein|stu|fen
jemanden als Erwerbsunfähigen, in eine bestimmte Steuerklasse einstufen;
sie ist in einer höheren Gehaltsklasse eingestuft;
jemanden, etwas niedriger, höher, als wichtiger einstufen;
Luftwaffenhelfer, als Jugendliche eingestuft, bekamen keine Zigarettenzuteilung (Lentz, Muckefuck 249);
stufen Sie nun als Interviewer bei Punkt 24 ein, ob dies innerhalb der letzten 8 Wochen war oder länger her ist (Noelle, Umfragen 183).
2. (nach bestimmten Merkmalen) beurteilen und einer bestimmten Kategorie zurechnen:
jemanden als gewalttätig, als ungefährlich, als Verdächtigen einstufen;
etwas als sicher, als unbedenklich, als wichtiger einstufen;
Die LTTE wird unter anderem von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft (Standard 18. 5. 2009, 3).