Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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einsprechen
ein|spre|chen:1. ↑ "einreden" (2):
begütigend auf jemanden einsprechen.
2. auf einen Tonträger sprechen, aufzeichnen:
Jeder Besucher erhält einen Kopfhörer, mit dessen Hilfe er die von Schauspielern eingesprochenen deutschen Texte verfolgen kann (MM 20. 2. 69, 4).
3. (veraltet) jemandem einen Besuch machen, bei ihm vorsprechen:
wenn er … von einem Spaziergange heimkehrend bei ihr einsprach (Th. Mann, Zauberberg 436);
K so sprech' ich heute Abend auf ein Gericht Karauschen bei euch ein (Kleist, Krug 10).
4. (veraltet) Einspruch erheben:
gegen ein Urteil einsprechen.
ein|spre|chen
begütigend auf jemanden einsprechen.
2. auf einen Tonträger sprechen, aufzeichnen:
Jeder Besucher erhält einen Kopfhörer, mit dessen Hilfe er die von Schauspielern eingesprochenen deutschen Texte verfolgen kann (MM 20. 2. 69, 4).
3. (veraltet) jemandem einen Besuch machen, bei ihm vorsprechen:
wenn er … von einem Spaziergange heimkehrend bei ihr einsprach (Th. Mann, Zauberberg 436);
K so sprech' ich heute Abend auf ein Gericht Karauschen bei euch ein (Kleist, Krug 10).
4. (veraltet) Einspruch erheben:
gegen ein Urteil einsprechen.