Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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einseitig
ein|sei|tig:1. nur eine Körperseite betreffend, nur auf einer Körperseite:
einseitige Kopfschmerzen;
einseitig gelähmt sein.
2. nur eine ↑ "Seite" (6 b, c) betreffend, nur auf einer Seite:
Manuskripte bitte nur einseitig beschreiben;
der Stoff ist nur einseitig gemustert;
Das einseitige Licht von oben rechts täuschte (Muschg, Gegenzauber 37);
ein Stück sinnfällig gemachter Historie, eine einseitig bemalte und einseitig beschriebene Mauer (Brückner, Quints 90).
3. nur eine ↑ "Seite" (9 a) betreffend, nur für eine Seite verbindlich:
eine einseitige Zuneigung, Willenserklärung;
der Vertrag ist einseitig gebrochen worden.
4. a) nur eine ↑ "Seite" (8 a) einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend; nicht erschöpfend; subjektiv, parteiisch:
eine einseitige Auffassung, Beurteilung;
diese Maßnahme ist sehr einseitig;
er hat die Sache zu einseitig dargestellt;
Eine ökologische Steuerreform mit der einseitigen Belastung von Mobilität zu beginnen, ohne die eine moderne Volkswirtschaft nicht auskommt, ist nicht der richtige Weg (Woche 2. 1. 98, 20);
viele Hörer seien ziemlich einseitig informiert über Deutschland (Saarbr. Zeitung 7. 12. 79, 11);
b) nur auf ein Gebiet, einen Sachbereich o. Ä. beschränkt; nicht vielseitig:
eine einseitige Begabung, Ausbildung;
er ist sehr einseitig;
nur einseitig interessiert sein;
Eislaufen ist ein sehr einseitiger Sport (elan 2, 1980, 15);
Wer zu viel isst oder sich einseitig ernährt, löffelt sich dem Herzinfarkt entgegen (Augsburger Allgemeine 11./12. 2. 78, I).
ein|sei|tig
einseitige Kopfschmerzen;
einseitig gelähmt sein.
2. nur eine ↑ "Seite" (6 b, c) betreffend, nur auf einer Seite:
Manuskripte bitte nur einseitig beschreiben;
der Stoff ist nur einseitig gemustert;
Das einseitige Licht von oben rechts täuschte (Muschg, Gegenzauber 37);
ein Stück sinnfällig gemachter Historie, eine einseitig bemalte und einseitig beschriebene Mauer (Brückner, Quints 90).
3. nur eine ↑ "Seite" (9 a) betreffend, nur für eine Seite verbindlich:
eine einseitige Zuneigung, Willenserklärung;
der Vertrag ist einseitig gebrochen worden.
4. a) nur eine ↑ "Seite" (8 a) einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend; nicht erschöpfend; subjektiv, parteiisch:
eine einseitige Auffassung, Beurteilung;
diese Maßnahme ist sehr einseitig;
er hat die Sache zu einseitig dargestellt;
Eine ökologische Steuerreform mit der einseitigen Belastung von Mobilität zu beginnen, ohne die eine moderne Volkswirtschaft nicht auskommt, ist nicht der richtige Weg (Woche 2. 1. 98, 20);
viele Hörer seien ziemlich einseitig informiert über Deutschland (Saarbr. Zeitung 7. 12. 79, 11);
b) nur auf ein Gebiet, einen Sachbereich o. Ä. beschränkt; nicht vielseitig:
eine einseitige Begabung, Ausbildung;
er ist sehr einseitig;
nur einseitig interessiert sein;
Eislaufen ist ein sehr einseitiger Sport (elan 2, 1980, 15);
Wer zu viel isst oder sich einseitig ernährt, löffelt sich dem Herzinfarkt entgegen (Augsburger Allgemeine 11./12. 2. 78, I).