Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einschlägig
ein|schlä|gig [zu veraltet einschlagen = hineinreichen, -wirken]:zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend, dafür zutreffend:
die einschlägige Literatur;
die einschlägigen Paragrafen des Gesetztes;
einschlägig (wegen eines ähnlichen Deliktes) vorbestraft sein;
Eine Kneipe in Hamburg-Eimsbüttel mit einschlägigen Typen (Saarbr. Zeitung 3. 10. 79, , III);
Nur die Ergebnisse erwiesen sich bisher nicht als einschlägig (profil 46, 1983, 58).
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