Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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einrücken
ein|rü|cken:1.
a) (besonders Militär) sich (in Formation) an einen Ort begeben, einmarschieren:
die Truppen rücken in die Stellungen, in die Stadt, in das Land ein;
die Feuerwehr ist wieder eingerückt (nach dem Einsatz an den Standort zurückgekehrt);
Ü So … ist die gesamte Hausgemeinschaft bei Bieners zur silbernen Hochzeit eingerückt (Freie Presse 31. 12. 87, 6);
b) (Militär) zum Militärdienst eingezogen werden, in den Heeresdienst eintreten:
morgen muss er [zum Militär, zur Armee] einrücken;
Ich befand mich im Hause eines Freundes, der sich erst kürzlich entschlossen hatte, freiwillig als Fahnenjunker einzurücken (Mishima [Übers.], Maske 80);
c) in eine Stellung aufrücken, ein [höheres] Amt einziehen:
in ein höheres Staatsamt, in eine Schlüsselstellung einrücken;
Bei den ersten Kommunalwahlen rückt er auf der Liste der Sozialdemokraten in den Stadtrat ein (Chotjewitz, Friede 152).
2. (Technik) (eine Maschine) einschalten, die Verbindung zum Motor herstellen; einkuppeln:
den Schalthebel, die Kupplung einrücken.
3. (eine Zeile) etwas weiter rechts vom ↑ 1"Rand" (3), mit einigen Leeranschlägen beginnen lassen:
eine Überschrift, einen Absatz, ein Zitat einrücken.
4. (Zeitungswesen) (einen Text oder eine Anzeige) in der Zeitung veröffentlichen:
diese Nachricht muss noch eingerückt werden;
Nowikow ließ seine Gedanken in die regierungsamtliche »Istwestija« einrücken (Westd. Zeitung 11. 5. 84, 2).
ein|rü|cken
a) (besonders Militär) sich (in Formation) an einen Ort begeben, einmarschieren:
die Truppen rücken in die Stellungen, in die Stadt, in das Land ein;
die Feuerwehr ist wieder eingerückt (nach dem Einsatz an den Standort zurückgekehrt);
Ü So … ist die gesamte Hausgemeinschaft bei Bieners zur silbernen Hochzeit eingerückt (Freie Presse 31. 12. 87, 6);
b) (Militär) zum Militärdienst eingezogen werden, in den Heeresdienst eintreten:
morgen muss er [zum Militär, zur Armee] einrücken;
Ich befand mich im Hause eines Freundes, der sich erst kürzlich entschlossen hatte, freiwillig als Fahnenjunker einzurücken (Mishima [Übers.], Maske 80);
c) in eine Stellung aufrücken, ein [höheres] Amt einziehen:
in ein höheres Staatsamt, in eine Schlüsselstellung einrücken;
Bei den ersten Kommunalwahlen rückt er auf der Liste der Sozialdemokraten in den Stadtrat ein (Chotjewitz, Friede 152).
2.
den Schalthebel, die Kupplung einrücken.
3.
eine Überschrift, einen Absatz, ein Zitat einrücken.
4.
diese Nachricht muss noch eingerückt werden;
Nowikow ließ seine Gedanken in die regierungsamtliche »Istwestija« einrücken (Westd. Zeitung 11. 5. 84, 2).