Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einreichen
ein|rei|chen :a) der dafür zuständigen Instanz zur Prüfung oder Bearbeitung übergeben:
ein Gesuch, eine Rechnung, Examensarbeit, bei einem Gericht eine Klage, gegen etwas Beschwerde einreichen;
er reichte der Regierung, bei der Regierung seinen Abschied ein;
die Scheidung einreichen;
Diesen Protest reichen Sie am besten beim Oberbefehlshaber der Luftwaffe ein! (Plievier, Stalingrad 317);
Wissen Sie, dass Sie der erste Autor sind, der mir ein handgeschriebenes Manuskript eingereicht hat? (Sebastian, Krankenhaus 61);
b) (umgangssprachlich) vorschlagen:
jemanden zur Beförderung, jemanden für einen Orden einreichen.
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