Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Einrede
Ein|re|de, die; -, -n (Rechtssprache):Einwand, Einspruch; Vorbringen eines Rechts, das dem Recht einer anderen Person entgegensteht:
Der Ankläger … behauptete, meine Einrede, es handle sich um ein beiseitegelegtes Manuskript, sei nichtig (Niekisch, Leben 320).
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