Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einmalig
ein|ma|lig :1. a) nur ein [einziges] Mal vorkommend, erforderlich:
eine einmalige Zahlung, Abfindung, Anschaffung;
Wir hatten 150 Mark einmalige Abfindung (Klee, Pennbrüder 52);
Wettbewerbsergebnisse sind keine einmalig erreichte Größe (Werftstimme 8, 1985, 4);
Seine forcierte Politik der Schuldenrückzahlung hat dem Volk Opfer abverlangt, wie sie auch in Osteuropa einmalig dastehen (NZZ 30. 8. 86, 3);
b) nicht mehr wiederkehrend, sich nicht mehr so schnell bietend:
eine einmalige Gelegenheit;
die Chance ist einmalig;
ist hier das Ziel, das Große, das Einmalige, an das ich im Graben gedacht habe? (Remarque, Westen 138).
2. [auch: …'ma:…] kaum noch einmal in solcher Güte vorkommend:
ein einmaliger Film;
du bist wirklich einmalig! (umgangssprachlich, oft ironisch; ein sehr ungewöhnlicher Mensch, etwas Besonderes);
es war einmalig schön;
In einer warmen, sternenklaren Mondscheinnacht sind wir am Gosausee gewesen. Ein einmaliges Erlebnis: Millionen glitzernder Sterne … (Caravan 1, 1980, 24);
Zumal Jesse Jackson ein hart zu bekämpfender Rivale ist, ein einmaliges Rednertalent, der Massen zu Tränen zu rühren … weiß (Weltwoche 26. 7. 84, 3);
bei schönem Wetter sei der Rundblick von hier schon ziemlich einmalig (M. Walser, Pferd 83);
Aber die Kameradschaft, die ist einmalig (Klee, Pennbrüder 17).
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