Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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einlösen
ein|lö|sen:1. a) durch Vorlegen die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrages erwirken:
einen Scheck, Schuldschein einlösen;
b) den entsprechenden Geldbetrag auszahlen:
die Bank hat den Scheck nicht eingelöst;
c) (einen verpfändeten Gegenstand) gegen Zahlung des entsprechenden Betrages zurückerhalten; zurückkaufen:
ein Pfand, ein Schmuckstück [im Pfandhaus] einlösen;
d) eintauschen:
einen Scheck, einen Gutschein einlösen;
gesammelte Punkte in Sachpreise einlösen.
2. (gehoben) (eine [schon vor längerer Zeit eingegangene] Verpflichtung) erfüllen, ihr nachkommen:
Auch löste er das Versprechen, seinen Eltern weitere Nachricht zu geben, nicht ein (Nigg, Wiederkehr 100);
der hohe Herr … erklärt sich gerne bereit, alles Weitere zu veranlassen. Er löst erstaunlich schnell sein Wort ein (Werfel, Bernadette 382).
ein|lö|sen
einen Scheck, Schuldschein einlösen;
b) den entsprechenden Geldbetrag auszahlen:
die Bank hat den Scheck nicht eingelöst;
c) (einen verpfändeten Gegenstand) gegen Zahlung des entsprechenden Betrages zurückerhalten; zurückkaufen:
ein Pfand, ein Schmuckstück [im Pfandhaus] einlösen;
d) eintauschen:
einen Scheck, einen Gutschein einlösen;
gesammelte Punkte in Sachpreise einlösen.
2. (gehoben) (eine [schon vor längerer Zeit eingegangene] Verpflichtung) erfüllen, ihr nachkommen:
Auch löste er das Versprechen, seinen Eltern weitere Nachricht zu geben, nicht ein (Nigg, Wiederkehr 100);
der hohe Herr … erklärt sich gerne bereit, alles Weitere zu veranlassen. Er löst erstaunlich schnell sein Wort ein (Werfel, Bernadette 382).