Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Einleger
Ein|le|ger, der; -s, -:a) (Bankwesen) jemand, der Geld bei einer Bank einlegt, eingelegt hat:
die Forderungen der Einleger müssen befriedigt werden;
Da das Institut nicht dem Einlagensicherungsfonds … angehört, sind Kundeneinlagen maximal bis zur Höhe von 20 000 Euro pro Einleger geschützt (Zeit 15. 5. 2002, 40);
b) [zu veraltet einlegen = bei jemandem unterbringen, einquartieren] (veraltet) Einlieger.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Einleger