Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Einladung
1Ein|la|dung, die; -, -en:das 1{{link}}Einladen{{/link}}; das ↑ {{link}}Verladen{{/link}} (1).
2Ein|la|dung, die; -, -en:
1. das Einladen; Äußerung, mit der man jemanden einlädt:
eine Einladung aussprechen, annehmen, ablehnen;
eine schriftliche Einladung [zu einer Feier] bekommen;
einer Einladung folgen, Folge leisten;
Ü (umgangssprachlich:) die defekte Scheibe ist geradezu eine Einladung für Diebe (verlockt geradezu Diebe), das Auto zu entwenden;
die Leistung der gegnerischen Hintermannschaft war eine Einladung (bot viele Möglichkeiten) zum Toreschießen;
Sie hätten die Ankündigung der Neuwahlen im Mai als Einladung (Aufforderung) verstanden, in den deutschen Markt zu investieren (SZ 29. 12. 2005, 26).
2. Einladungsschreiben:
Einladungen drucken lassen;
Er … drückte ihr seine Einladung zum Vormundschaftsgericht in die Hand (Sommer, Und keiner 37);
Die Frau fragte die Lehrerin, ob man beim Betreten des Festsaals … die Einladung vorzeigen müsse (Schwaiger, Wie kommt 14).
3. Festlichkeit, Veranstaltung mit Gästen:
nach einer Einladung aufräumen;
Man braucht eine größere Wohnung, wenn man Einladungen geben will (Loest, Pistole 36).
4. (schweizerisch) Aufforderung, etwas zu tun:
zweimal erging an ihn die Einladung, sich um die Sache zu kümmern.
5. (Fechten) Klingenlage, mit der man absichtlich Blößen für einen gegnerischen Angriff öffnet:
die Einladung darf nur so viel von der Blöße freigeben, dass der Weg der Klinge zur eventuellen Parade nicht zu groß wird.
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