Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einladen
1ein|la|den :a) (eine Ladung, Fracht o. Ä.) in ein Transportfahrzeug befördern, schaffen [und dort verstauen]:
die Kisten, Säcke [in den Waggon] einladen;
das Gepäck war bereits zum Verwalterhaus gebracht, von wo es eingeladen werden sollte (Bienek, Erde 261);
b) (umgangssprachlich) unmäßig essen.
2ein|la|den :
a) als Gast zu sich bitten, höflich zu einem Besuch, Aufenthalt bei sich auffordern:
seine Freunde [zum Geburtstag, in sein Haus] einladen;
jemanden für Sonntag zum Tee einladen;
er lädt mich nach Paris, in die USA ein;
sie lud ihn ein (forderte ihn auf), sich zu setzen;
ich bin [heute Abend] bei Tante Ingrid eingeladen;
eine einladende Handbewegung;
Ü der schöne Platz lädt zum Verweilen ein (gehoben; veranlasst dazu);
Einmal ladet er die Gretl und ihren Mann … zum Essen in die verbesserte Wohnung ein (Zenker, Froschfest 215);
Eines Abends lädt sich die alte Frau Jeske von nebenan zum Fernsehen ein (sie kommt unaufgefordert von selbst; Hörzu 6, 1979, 51);
dann müsste ich Sie … auf die Gestapo einladen (verhüllend; vorladen) zu einem richtigen Verhör (Fallada, Jeder 159);
b) zu einer kostenlosen Teilnahme an etwas auffordern; bitten, an etwas teilzunehmen, bei etwas mitzumachen:
jemanden ins Theater, zu einer Autofahrt, zu einem/(landschaftlich:) auf ein Glas Wein [in den Ratskeller] einladen;
Stadtjugendring lädt zur Diskussion ein (MM 12. 12. 86, 27);
(landschaftlich:) aber darf ich Sie nicht wenigstens auf einen Kaffee einladen (Sobota, Minus-Mann 180);
c) (schweizerisch) jemanden auffordern, etwas zu tun:
der Bundesrat wird eingeladen, die Sache endlich in die Hand zu nehmen.
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