Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einklagen
ein|kla|gen :a) durch Klage vor einem Gericht einzutreiben, zu erlangen suchen:
Schulden, Forderungen, 80 000 Euro einklagen;
der eingeklagte Betrag;
b) mit Nachdruck [und moralischem Rechtsanspruch] fordern:
Menschenrechte und Bürgerfreiheit, Solidarität, Grundsätze einklagen.
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