Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Eingriffsmöglichkeit
Ein|griffs|mög|lich|keit, die:Möglichkeit zum ↑ {{link}}Eingreifen{{/link}} (1):
die Behörde (= das Kartellamt) hat gegenüber den Ländern nur dann eine Eingriffsmöglichkeit, wenn die die Bauleistungen vergebenden Unternehmen … auch eine marktbeherrschende Stellung besitzen (FAZ 8. 8. 96, 11).
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