Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einbürgern
ein|bür|gern :1. jemandem die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates verleihen:
sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden.
2. (Tiere, Pflanzen) heimisch machen:
eine Kulturpflanze, bestimmte Tiere [in einem Gebiet] einbürgern.
3. a) heimisch und zur verbreiteten Gewohnheit machen:
eine Sitte, einen Begriff einbürgern;
b) heimisch, üblich werden:
dieses Wort hat sich in unserer Sprache eingebürgert;
es hat sich eingebürgert, dass …;
Das bedeutet keinen Verzicht auf Weißbrot französischer Art, wie es sich mittlerweile eingebürgert hat (e & t 7, 1987, 27).
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