Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
einbuchen
ein|bu|chen :1. (Kaufmannssprache, Bankwesen) eine ↑ "Buchung" (1) vornehmen, als Buchung eingeben, 1"buchen" (1):
Spendengelder einbuchen.
2. (über Internet) für jemanden, sich eine ↑ "Buchung", (2) Reservierung vornehmen, jemanden unterbringen:
jemanden, sich in ein Hotel, auf ein Schiff einbuchen.
3. a) für sich den Zugang zu einem Datennetz o. Ä. herstellen:
Auch in Österreich kann sich das Handy in das Netz eines anderen Betreibers einbuchen, wenn der Empfang dort stärker ist (Standard 7. 2. 2006, 22);
b) sich, etwas in einem Datennetz registrieren, in ein Datennetz eingeben:
Die übrigen Chauffeure, von denen viele im Transitverkehr nach Deutschland fahren, müssen sich manuell über Terminals einbuchen (NZZ 26. 12. 2004, 10);
Erwartet werden außerdem … Staus in Nähe der Maut-Terminals, an denen die Lkw-Fahrer ihre Fahrten manuell einbuchen können (SZ 30. 12. 2004, 38).
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