Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Einbringung
Ein|brin|gung, die; -:1. das ↑ {{link}}Einbringen{{/link}} (1-4, 6).
2. (österreichische Rechtssprache) staatliche Sicherung der Ansprüche auf Gebühren, besonders Gerichtsgebühren.
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