Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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einberufen
ein|be|ru|fen:1. (eine Versammlung) zusammentreten lassen:
eine Versammlung [nach Berlin] einberufen;
auf, für den 15. November eine Sitzung einberufen.
2. jemanden amtlich auffordern, seine Wehrpflicht zu erfüllen:
jemanden zum Wehrdienst, Reservisten zu einer Wehrübung einberufen;
einberufen werden.
ein|be|ru|fen
eine Versammlung [nach Berlin] einberufen;
auf, für den 15. November eine Sitzung einberufen.
2. jemanden amtlich auffordern, seine Wehrpflicht zu erfüllen:
jemanden zum Wehrdienst, Reservisten zu einer Wehrübung einberufen;
einberufen werden.