Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Eigentumsvorbehalt
Ei|gen|tums|vor|be|halt, der (Rechtssprache):vertraglicher Vorbehalt, nach dem eine verkaufte und übereignete Sache bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben soll:
etwas unter Eigentumsvorbehalt liefern.
Ei|gen|tums|vor|be|halt, der (Rechtssprache):vertraglicher Vorbehalt, nach dem eine verkaufte und übereignete Sache bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben soll:
etwas unter Eigentumsvorbehalt liefern.