Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
eigentümlich
ei|gen|tüm|lich [frühneuhochdeutsch = als Besitz eigen]:1. [auch: …'ty:m…] jemandem oder einer Sache ↑ "eigen" (2 a); für jemanden oder etwas typisch, charakteristisch:
mit der ihr eigentümlichen Liebenswürdigkeit;
ein Hang zum Grübeln war ihm eigentümlich;
jede Zeit scheint die ihr eigentümlichen Krankheiten zu haben (Natur 63).
2. eine besondere und merkwürdige Art aufweisend:
eine eigentümliche Person;
sich eigentümlich verhalten;
das Eigentümliche an der Sache ist, dass …;
im Autobus sitzen Schulkinder und verbreiten einen eigentümlichen Geruch (Schwaiger, Wie kommt 98);
diese Nell schien ja eigentümlich scheu (Muschg, Gegenzauber 340);
Ihre Nähe im engen Raum des Fahrstuhls benahm mir recht eigentümlich den Sinn (Th. Mann, Krull 179).
3. als Besitz eigen:
allen Teilnehmern ihre bestimmten Stücke für immer eigentümlich zuzusetzen (Storm, Schimmelreiter 110).
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