Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Eigentum
Ei|gen|tum, das; -s, -e [mittelhochdeutsch eigentuom]:1. a) jemandem Gehörendes; Sache, über die jemand die Verfügungs- und Nutzungsgewalt, die rechtliche (aber nicht unbedingt die tatsächliche) Herrschaft hat:
das Haus ist mein Eigentum;
sich an fremdem Eigentum vergreifen (verhüllend; stehlen);
diese Erfindung ist sein geistiges Eigentum (urheberrechtlich geschütztes Geisteserzeugnis);
in beiden Orten dürfen Hausbesitzer an ihrem Eigentum nur das reparieren oder umbauen, was ihnen der Senat genehmigt (Hamburger Abendblatt 8. 7. 85, 4);
b) Recht oder Verfügungs- und Nutzungsgewalt des Eigentümers, rechtliche (aber nicht unbedingt tatsächliche) Herrschaft über etwas:
das Eigentum achten;
das Grundstück ist in unser Eigentum übergegangen;
geistiges Eigentum (Rechtssprache; Urheberrecht) an etwas haben;
Eingriffe in die Individualsphäre des Staatsbürgers, insbesondere in Freiheit und Eigentum (Fraenkel, Staat 347).
2. (veraltet) Land-, Grundbesitz:
ein kleines Eigentum auf dem Land haben.
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