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Ehrenrechte
Eh|ren|rech|te :in der Fügung bürgerliche Ehrenrechte (bestimmte Rechte eines Staatsbürgers, besonders das aktive und das passive Wahlrecht, das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden und bestimmte Titel zu erwerben und zu führen: Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte).
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