Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Ehelicherklärung
Ehe|lich|er|klä|rung, die (Rechtssprache früher):gerichtliche Erklärung, die einem nicht ehelichen Kind (besonders gegenüber dem Vater) die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes verleiht.
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