Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ehelich
ehe|lich [mittelhochdeutsch ēlich = ehelich, gesetzmäßig, althochdeutsch ē(o)līh = gesetzmäßig]:1. aus einer Ehe stammend:
eheliche und nicht eheliche Kinder;
das Kind ist ehelich [geboren].
2. die Ehe betreffend:
eheliches [Zusammen]leben;
die ehelichen Rechte und Pflichten;
sich mit jemandem ehelich verbinden (gehoben; jemanden heiraten);
… dass der Freund inzwischen eine zweite Wohnung hat …, weil er in der ehelichen Wohnung nicht in Ruhe arbeiten kann (Frisch, Montauk 125);
Sie bemühten sich beide, die eheliche Harmonie wiederherzustellen (Jaeger, Freudenhaus 209);
Außerdem war es auch vor den Nazis nicht üblich, dass der hohe Adel und Juden sich ehelich verbanden (Danella, Hotel 69).
ehe|lich
eheliche und nicht eheliche Kinder;
das Kind ist ehelich [geboren].
2. die Ehe betreffend:
eheliches [Zusammen]leben;
die ehelichen Rechte und Pflichten;
sich mit jemandem ehelich verbinden (gehoben; jemanden heiraten);
… dass der Freund inzwischen eine zweite Wohnung hat …, weil er in der ehelichen Wohnung nicht in Ruhe arbeiten kann (Frisch, Montauk 125);
Sie bemühten sich beide, die eheliche Harmonie wiederherzustellen (Jaeger, Freudenhaus 209);
Außerdem war es auch vor den Nazis nicht üblich, dass der hohe Adel und Juden sich ehelich verbanden (Danella, Hotel 69).