Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Ehe
Ehe, die; -, -n [mittelhochdeutsch ē[we], althochdeutsch ēwa = Ehe(vertrag); Recht, Gesetz, vielleicht ursprünglich = seit ewigen Zeiten geltendes Recht oder vielleicht = Gewohnheitsrecht]:a) gesetzlich [und kirchlich] anerkannte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau:
eine glückliche, zerrüttete Ehe;
ihre Ehe blieb kinderlos, ist gescheitert, zerbrach;
nach kurzer Zeit wurde die Ehe wieder geschieden;
die Ehe [miteinander] schließen, eine Ehe eingehen (heiraten);
die Ehe brechen (Ehebruch begehen);
sie führen keine gute Ehe;
einen Sohn aus erster Ehe haben;
etwas Vermögen, zwei Kinder in die Ehe mitbringen;
sie war in zweiter Ehe mit einem Kaufmann verheiratet;
Die bürgerliche Ehe funktioniert durch die Aufzucht von Kindern und die Unterdrückung der Frau (Praunheim, Sex 191);
Ü Die viel kritisierte und viel gelobte Ehe zwischen Film und Fernsehen hat noch einmal eine Schonfrist bekommen (MM 12./13. 11. 84, 59);
Ehe zur linken Hand/morganatische Ehe (nicht standesgemäße Ehe im Hochadel, bei der ein Ehevertrag die Lage der nicht ebenbürtigen Frau und der Nachkommen verbesserte; mittellateinisch matrimonium ad morganaticam = Ehe auf Morgengabe, zu althochdeutsch morgan = Morgen);
Ehe ohne Trauschein/wilde Ehe (veraltend; Zusammenleben von Mann und Frau ohne standesamtliche Trauung);
Ehe zu dritt (Zusammenleben einer Person mit zwei Geschlechtspartnern);
b) gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, die sich an der Ehe (a) orientiert:
Zwei homosexuelle Männer konnten … ihre schwule Ehe unter den Segen der evangelischen Kirche stellen (Spiegel 29, 1994, 47).
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