Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Edikt
Edịkt, das; -[e]s, -e [lateinisch edictum, substantiviertes 2. Partizip von: edicere = ansagen, bekannt machen] (besonders Geschichte):1. (besonders Geschichte) Erlass, Verordnung einer Obrigkeit:
der Kaiser erließ ein Edikt, wonach zwischen dem Befehl zu einer Hinrichtung und seiner Ausführung mindestens dreißig Tage vergehen müssten (Thieß, Reich 314).
2. (österreichische Amtssprache) öffentliche Aufforderung, z. B. für die Eröffnung eines Ausgleichs oder Konkurses oder für eine amtliche Versteigerung:
Mit dem Edikt in den großen Zeitungen des jeweiligen Bundeslandes sowie im Amtsblatt zur »Wiener Zeitung« geben die prüfenden Behörden … die öffentliche Auflage des Projektes bekannt (Salzburger Nachr. 15. 9. 2005, o. S.)
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