Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Duchesne-Paragraf
Du|chesne-Pa|ra|graf, Du|chesne-Pa|ra|graph [dy'ʃɛn…], der; -en [nach einem Belgier namens Duchesne, der sich während des Kulturkampfes (1871–1887) zum Mord an Bismarck erboten hatte] (Rechtssprache):Paragraf des Strafgesetzbuches, der besagt, dass selbst die erfolglose Anstiftung und Verabredung zu einem Verbrechen strafbar ist.
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