Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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do ut des
do ụt des [lateinisch = ich gebe, damit du gibst]:1. altrömische Rechtsformel für gegenseitige Verträge oder Austauschgeschäfte.
2. Ausdruck dafür, dass mit einer Gegengabe oder einem Gegendienst gerechnet wird:
Natürlich gibt es bei den Sozialbeiträgen für die Arbeitnehmer … ein plausibles do ut des, nämlich die verschiedenen Leistungen der Sozialversicherung (Handelsblatt 23. 7. 97, 2);
Politiker, die sich … nicht als fähig erweisen, nach dem Prinzip des do ut des zu handeln …, sind zum Misserfolg verurteilt (Handelsblatt 14. 12. 90, 6).
do ụt des [lateinisch = ich gebe, damit du gibst]:1. altrömische Rechtsformel für gegenseitige Verträge oder Austauschgeschäfte.
2. Ausdruck dafür, dass mit einer Gegengabe oder einem Gegendienst gerechnet wird:
Natürlich gibt es bei den Sozialbeiträgen für die Arbeitnehmer … ein plausibles do ut des, nämlich die verschiedenen Leistungen der Sozialversicherung (Handelsblatt 23. 7. 97, 2);
Politiker, die sich … nicht als fähig erweisen, nach dem Prinzip des do ut des zu handeln …, sind zum Misserfolg verurteilt (Handelsblatt 14. 12. 90, 6).