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Dossier
Dos|si|er [dɔ'si̯e:], das (veraltet: der); -s, -s [französisch dossier, zu: dos = Rücken, nach dem Rückenschild]:1. umfänglichere Akte oder ähnliche Zusammenstellung, in der alle zu einer Sache, einem Vorgang oder einem Thema gehörenden Schriftstücke, Dokumente, Fakten usw. gesammelt sind:
ein Dossier [über jemanden] anlegen;
belastendes Material in einem Dossier sammeln;
man hatte den Minister mit Dossiers (Unterlagen, Schriftstücken) über Korruption und Misswirtschaft versorgt;
der Haftrichter unterzeichnet den Haftbefehl. Ihm liegt ein Dossier der politischen Kriminalpolizei über die Hausdurchsuchung vor (Chotjewitz, Friede 271);
In geheimnisvollen Dossiers vergilben die Dokumente aus dem so heroischen und doch so bitteren Herbst 56 (Spiegel 41, 1981, 209).
2. (besonders in der Presse in Form einer [Sonder]beilage o. Ä.) ↑ "Dokumentation" (1 b) zu einem bestimmten Thema:
die heutige Ausgabe enthält ein Dossier zum Thema Ökotourismus.
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